Homologation Selbstimport
Damit wir die fahrzeugspezifischen Angaben erfassen können, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen bzw. Informationen bereitzustellen:
- Bei Fahrzeugen, deren Fahrgestellnummer (FIN) weniger als 17 Zeichen umfasst, ist ein Foto des Typenschilds notwendig.
- Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity – CoC) muss vorgelegt werden. Sollte diese nicht vorhanden sein, ist stattdessen ein Foto des Typenschilds erforderlich.
- Sämtliche ausländischen Zulassungsdokumente inklusive Abmeldebestätigung sind einzureichen.
Beispiele:- Für Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldebestätigung sowie Teil II
- Für Italien: Fahrzeugbrief und „Certificato di proprietà“ der zuständigen Zulassungsstelle (PRA)
Ein Eigentumsnachweis in Kopie (z. B. Kaufvertrag oder Rechnung) ist erforderlich. Falls Sie nicht selbst als Eigentümer:in hervorgehen, benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers.