Homologation Selbstimport

Damit wir die fahrzeugspezifischen Angaben erfassen können, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen bzw. Informationen bereitzustellen:

  1. Bei Fahrzeugen, deren Fahrgestellnummer (FIN) weniger als 17 Zeichen umfasst, ist ein Foto des Typenschilds notwendig.
  2. Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity – CoC) muss vorgelegt werden. Sollte diese nicht vorhanden sein, ist stattdessen ein Foto des Typenschilds erforderlich.
  3. Sämtliche ausländischen Zulassungsdokumente inklusive Abmeldebestätigung sind einzureichen.
    Beispiele:
    • Für Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldebestätigung sowie Teil II
    • Für Italien: Fahrzeugbrief und „Certificato di proprietà“ der zuständigen Zulassungsstelle (PRA)

Ein Eigentumsnachweis in Kopie (z. B. Kaufvertrag oder Rechnung) ist erforderlich. Falls Sie nicht selbst als Eigentümer:in hervorgehen, benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers.

Optional

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Zusätzliche, hilfreiche Unterlagen: 1. Fotos des Fahrzeugs von allen vier Seiten können nützlich sein, um spezielle bauliche Merkmale zu erkennen, die für die Eintragung relevant sind. 2. Ein Bild des Typenschilds ist generell empfehlenswert – unabhängig von der Länge der Fahrgestellnummer oder davon, ob eine CoC-Bescheinigung vorhanden ist.